Schulanfänger
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt geworden sind.
Sie werden von der für Ihr Kind zuständigen Schule angeschrieben.
Alle Kinder, auch jene mit (vermutetem) sonderpädagogischen Förderbedarf, bekommen für die Zeit nach den Herbstferien einen Termin für ein Kennenlernen mit der Schulleitung oder einer anderen Lehrkraft.
Soll Ihr Kind an einer anderen Grundschule eingeschult werden, muss von Ihnen ein Antrag auf Einschulung an einer Wunschschule gestellt werden. Sie erhalten das Formular von der zuständigen Schule.
Es wird von der Schulleitung gegengezeichnet und von Ihnen für eine vorläufige Aufnahme an der Wunschschule abgeben. Sie erhalten dort einen Termin für das Kennenlernen Ihres Kindes.
Eine Entscheidung über die Aufnahme fällt erst im Dezember und wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es die Möglichkeit der gemeinsamen und damit der integrativen Beschulung mit den Schulanfängerinnen und Schulanfängern des Jahrgangs. Kinder, die voraussichtlich an einem Förderzentrum beschult werden müssen, kommen auch für ein Kennenlernen an unserer Schule. Bitte bringen Sie alle ärztliche Gutachten Ihres Kindes zum Kennenlernen mit. Bitte geben Sie uns vorab einen ⇒ Hinweis, damit wir uns entsprechend vorbereiten können.
Feiert Ihr Kind erst nach dem 30. Juni des laufenden Kalenderjahres seinen 6. Geburtstag, so können Sie einen Antrag auf vorzeitige Einschulung an der zuständigen Schule stellen. Dies sollte an der OGGS Falkenberg im September per ⇒ E-Mail erfolgen. Die Unterlagen für eine vorläufige Anmeldung Ihres Kindes geben Sie im ausgewiesenen Zeitraum der zuständigen Schule ab. Sie erhalten dort auch einen Termin für das Kennenlernen Ihres Kindes. Nach dem Kennenlernen erhalten Sie sofort eine Rückmeldung darüber, ob eine frühzeitige Einschulung seitens der Schule befürwortet wird. Gibt es Bedenken, wird das Kann-Kind erneut zu einem Termin im Frühjahr des folgendes Kalenderjahres eingeladen.
Aus gesundheitlichen Gründen in Ausnahmefällen oder bei zu früh geborenen Kindern ist eine zeitlich begrenzte Beurlaubung vom Schulbesuch möglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen gerne über das Kontaktformular an uns.
Woche vor den Herbstferien
Abgabe der Anmeldeunterlagen
- ⇒ Einwilligung_GS_KiTA
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gelber Impfausweis im Original zur Vorlage
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Geburtsurkunde im Original zur Vorlage
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ggf. Sorgerechtsbescheinigung
Die Abgabe der Unterlagen zur Anmeldung an der OGGS Falkenberg kann auch durch eine von den Erziehungsberechtigten beauftragte Person erfolgen.
nach den Herbstferien
Kennenlerngespräche lt. Termin, welchen Sie durch die Schule schriftlich mitgeteilt bekommen
bei Aufnahmewunsch von Schulkindern aus anderen Einzugsgebieten (lt. Beschluss der Schulkonferenz vom 14.11.2019)
- Geschwisterkinder
- Nähe des Wohnortes zur OGGS Falkenberg
- Härtefälle
- Losverfahren
Der schulärztliche Dienst Kreis Segeberg wird Sie um den 6. Geburtstag Ihres Kindes anschreiben.
Das Schreiben enthält dann die notwendigen Informationen zur Vereinbarung eines Termins zur schulärztlichen Untersuchung vor Einschulung.
Weiteres hierzu finden Sie auf der ⇒ Homepage des schulärztlichen Dienstes.
Die Einschulung findet am ersten Mittwoch nach den Sommerferien statt.
Die Einladungen hierzu werden vor den Sommerferien per Post zugestellt.
Eine Materialliste wird der Einladung beigefügt.
Auf dem Infoabend für Eltern unserer Schulanfänger erfahren Sie noch vor den Sommerferien Wissenswertes zum Schulanfang. So sind Sie auf einen gelungenen Schulstart vorbereitet.
Für die einzelnen Einschulungszeiten gilt: Die begleitende Personenzahl sollte sich im angemessenen Rahmen bewegen, damit jedes Einschulungskind von seinen engsten Familienmitgliedern begleitet werden kann. Eine Fußballmannschaft sollte es daher bitte nicht sein;-) Eine offizielle Vorgabe möchten wir vermeiden und vertrauen auf die Eltern. Wir freuen uns auf diesen besonderen Tag.